Website nach BFSG und DSGVO prüfen: technisch geprüft und umgesetzt.
Seit Juni 2025 gelten für viele Onlineshops und digitale Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern Anforderungen an Barrierefreiheit, der Datenschutz ist seit Jahren Pflicht. Wir prüfen Ihre Website nach BFSG und DSGVO und setzen die Anforderungen technisch sauber um.
Was wir prüfen und umsetzen
Technische Umsetzung, nicht nur ein Bericht.
- Barrierefreiheit: Kontraste, Tastaturbedienung, Formulare, Bildbeschreibungen
- Cookie-Banner mit echter Einwilligung
- Formulare: Pflichtangaben, Einwilligung, sichere Übertragung
- Datenschutzerklärung technisch abgleichen, mit Hinweis auf inhaltliche Prüfung
- Impressum und Pflichtangaben im Footer
- Prüfbericht mit Liste der Mängel
| Prüfung: Barrierefreiheit (BFSG) und Datenschutz (DSGVO) Bericht mit Liste der Mängel und Aufwand je Punkt | 300–800 € |
| Umsetzung der Barrierefreiheit Je nach Umfang: Kontraste, Tastatur, Formulare, Bildbeschreibungen | 500–2.000 € |
| Cookie-Einwilligung und Einstellungen Nur nach Zustimmung Daten an Analyse-Dienste | 150–400 € |
Hinweis: Wir liefern die technische Prüfung und Umsetzung. Sie ersetzt keine rechtliche Bewertung Ihrer Pflichten.
Was es bringt
So gehen wir vor
- PrüfungWebsite und Formulare durchgehen.
- BerichtMängel mit Aufwand je Punkt.
- UmsetzungÄnderungen direkt auf Ihrer Seite.
- KontrolleErneute Prüfung nach den Änderungen.
Häufige Fragen
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Vorgabe um und gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Onlineshops. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen in der Regel ausgenommen. Ob Ihr Angebot betroffen ist, prüfen wir gemeinsam. Unsere Prüfung ersetzt keine rechtliche Bewertung.
Was kostet eine Prüfung?
Eine Prüfung der Website nach BFSG und DSGVO liegt meist bei 300 bis 800 €. Die Umsetzung von Änderungen rechnen wir separat nach Aufwand oder Festpreis ab.
Wird der Cookie-Banner damit rechtssicher?
Für die technische Seite ja, die rechtliche Bewertung können wir nicht übernehmen. Wir richten die Einwilligung so ein, dass nur nach Zustimmung Daten an Dienste wie Google Analytics gesendet werden. Die Datenschutzerklärung müssen Sie inhaltlich prüfen lassen, wir liefern die technische Umsetzung.
Gilt das BFSG auch für reine B2B-Websites?
Das BFSG richtet sich an Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Eine Website, die sich nur an Unternehmen richtet, ist meist nicht erfasst; ob das bei Ihnen zutrifft, gehört in die rechtliche Bewertung, die wir nicht übernehmen.
Unverbindlich anfragen
Beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
Telefonisch: 030 417 17370
Weitere Leistungen
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Berlin-Prenzlauer Berg