Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Elektronikservice
Checkpoint-E
Stand: 04.05.2012
1. Geltung der Bedingungen
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen
dem Elektronikservice Checkpoint-E
und dem jeweiligen Käufer gelten
ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
der Bestellung gültigen Fassung. Diese
gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder der Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Alle Vereinbarungen, die
zwischen Elektronikservice Checkpoint-E und
dem jeweiligen Käufer, die zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind
schriftlich niederzulegen.
2. Auftragserteilung
a) Aufträge werden schriftlich, mündlich
oder per Email erteilt.
b) Einen eventuellen Anspruch aus dem
gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus
Garantie muss der Kunde bei
Auftragserteilung anmelden und diesen unter
Vorlage des Zahlungsbeleges oder anderer
Unterlagen nachweisen.
c) Die bei Auftragserteilung angegebenen
Fehlerbeschreibungen und Diagnosen gelten
lediglich als Anhaltspunkte für die
Fehlersuche. Soweit keine ausreichende
Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der
Auftrag für alle Arbeiten erteilt, die von
dem Elektronikservice Checkpoint-E für
notwendig erachtet werden. Elektronikservice
Checkpoint-E ist zur Behebung von Mängeln
berechtigt, die sich während der Arbeiten
zeigen, sofern die Behebung zum
einwandfreien Funktionieren des zu
reparierenden Gegenstandes notwendig ist.
Der Elektronikservice Checkpoint-E ist nicht
verpflichtet, den Gegenstand auf alle
eventuell möglichen Mängel und
Fehlfunktionen hin zu überprüfen.
d) Bei Auftragserteilung für eine
kostenpflichtige Reparatur kann der Kunde
einen Reparaturhöchstpreis setzen. Ist ein
solcher Preis nicht angegeben, wird zunächst
von dem Elektronikservice Checkpoint-E eine
unverbindliche und kostenlose
Reparaturkostenabschätzung abgegeben.
3. Kostenvoranschlag
a) Kostenvoranschläge sind bis zum Ablauf
von vier Wochen nach Abgabe verbindlich. Sie
dürfen jedoch um bis zu 10 % der
veranschlagten Summe überschritten werden,
falls besondere Gründe dies rechtfertigen.
b) Die Kosten für die Erstellung eines
Kostenvoranschlages richten sich nach der
Art des Gerätes bzw. der auszuführenden
Tätigkeit.
c) Verlangt ein Kunde einen
Kostenvoranschlag und wird dann die
Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht
ausgeführt, so braucht der untersuchte
Gegenstand nicht mehr in den
Ursprungszustand versetzt zu werden, wenn
dies technisch und wirtschaftlich nicht
vertretbar ist.
4. Reparaturdurchführung
a) Der Elektronikservice Checkpoint-E ist
berechtigt, die Reparatur in eigener oder
fremder Werkstatt durchzuführen.
b) Reparaturtermine sind stets
unverbindlich; die endgültige Reparaturzeit
ergibt sich aus dem notwendigen
Reparaturaufwand. Für
Reparaturverzögerungen, die auf Problemen
mit der Ersatzteilbelieferung beruhen,
übernimmt der Elektronikservice Checkpoint-E
keine Haftung.
c) Wir sind nicht verpflichtet, ohne Auftrag
das zu reparierende Gerät auf seinen vollen
Funktionsumfang hin zu untersuchen. Wird
während der Reparatur eine solcher
zusätzlicher Fehler ermittelt, der nicht in
Zusammenhang mit dem vom Kunden
beschriebenen Fehler steht, werden wir den
Kunden über die zusätzlich entstehenden
Kosten vor Beginn der weiteren Arbeiten
informieren. Wünscht der Kunde die
Beseitigung dieses zusätzlichen Fehlers
nicht, verbleibt es bei dem bisherigen
Auftragsumfang. Sollte die vom Kunden
bemängelte Fehlfunktion des Gerätes während
der Reparatur nicht festzustellen sein,
werden wir nach unserem Ermessen die
Arbeiten durchführen, die nach unserer
Erfahrung in häufigen Fällen die
beschriebene Fehlfunktion beseitigen. Da
zuvor die Fehlfunktion nicht feststellbar
war, können wir nicht die Gewähr dafür
übernehmen, dass alle zur Beseitigung des
Fehlers notwendigen Arbeiten ausgeführt
wurden. Ein Nacherfüllungsanspruch besteht
nur dann, wenn wir die Fehlfunktion aufgrund
fahrlässigen Verschuldens nicht feststellen
konnten.
d) Für jede Reparatur und für jede
Erstellung eines Kostenvoranschlages müssen
Eingriffe in den Reparaturgegenstand
erfolgen. Es ist nicht immer möglich, nach
einem solchen Eingriff den Zustand
wiederherzustellen, der vor dem Eingriff
geherrscht hat. Der Kunde hat daher kein
generelles Recht auf Wiederherstellung des
Originalzustandes.
5. Berechnung des Auftrages
a) Wünscht der Auftraggeber Abholung oder
Zustellung des Auftragsgegenstandes,
erfolgen diese auf seine Rechnung und
Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt
unberührt.
b) Reparaturen werden ausschließlich gegen
Vorkasse ausgeliefert.
c) Fehlersuche ist Arbeitszeit, daher wird
der entstandene und zu belegende Aufwand dem
Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein
Auftrag aus folgenden Gründen nicht
ausgeführt werden kann:
- der beanstandete Fehler bei der
Überprüfung nicht auftrat;
- ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu
beschaffen ist;
- der Kunde durch sein Verschulden zum
vereinbarten Termin nicht anwesen war;
- der Auftrag während der Ausführung
zurückgezogen wurde.
6. Gewährleistung für
Reparaturarbeiten
Die Gewährleistung für Reparaturarbeiten
bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte
Reparaturen und das dabei eingebaute
Material. Für die im Außendienst
durchgeführten Reparaturarbeiten kann die
Gewährleistung nach besonderer Vereinbarung
entfallen, soweit die werkstattübliche
Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht
möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor
Durchführung der Reparatur zu informieren.
Auf seinen Wunsch ist die Reparatur in der
Werkstatt auszuführen.
7. Lagerkosten - Verwahrung –
Verwertung
a) Werden reparierte Gegenstände nicht
innerhalb von vier Wochen nach der
Abholaufforderung abgeholt, so kann der
Elektronikservice Checkpoint-E vom Ablauf
dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld
verlangen.
b) Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach
der Abholaufforderung die Abholung, entfällt
die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung
und somit jede Haftung für leicht
fahrlässige Beschädigung oder Verlust. Einen
Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden
eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der
Elektronikservice Checkpoint-E ist
berechtigt, den Reparaturgegenstand nach
erfolglosem Ablauf dieser Frist zur Deckung
ihrer Kosten zum Verkehrswert zu veräußern.
Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu
erstatten.
8. Datensicherung
Bei Durchführung der Reparatur kann es zu
Datenverlusten kommen. Der Elektronikservice
Checkpoint-E übernimmt keine Haftung für die
Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes.
Dem Kunden obliegt die alleinige
Verantwortung eine vorsorgliche
Datensicherung durchzuführen. Die
Wiederherstellung der Daten obliegt dem
Kunden. Sofern ein Auftrag zur
Datensicherung erteilt wird, kann nicht
zugesagt werden, dass dieser auch mit
technisch vertretbarem Aufwand erfüllbar
ist.
9. Schutz- und Urheberrechte
Hat der Kunde das gelieferte Produkt
verändert oder in ein System integriert,
oder hat der
Elektronikservice Checkpoint-E aufgrund von
Anweisungen des Kunden das Produkt so
gestaltet, dass hieraus Verletzungen von
Schutzrechten resultieren, ist der Kunde
verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des
Inhabers des verletzten Rechtes zu
verteidigen und ggf. freizustellen.
10. Anwendbares Recht,
Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für sämtliche Geschäftsbeziehung zwischen
dem Elektronikservice Checkpoint-E und dem
Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Hat der
Kunde bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland
oder sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand
oder ist ein solcher Elektronikservice
Checkpoint-E nicht bekannt oder ist der
Kunde Kaufmann und handelt in dieser
Eigenschaft, so wird Berlin als
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten
vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine
unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der gewollten, aber
unwirksamen Bestimmung in gesetzlich
zulässiger Weise weitestgehend entspricht.
11.
Anbieterkennzeichnung
Elektronikservice Checkpoint-E.com
Inh. Wladislav Dluzevski
Danziger Strasse 78a
10405 Berlin
USt.-Ident. Nr. DE 812 32 54 52
Tel.: +49(0)30 417 25 045
Fax.:+49(0)30 440 41 476
12. Sonstiges
Sollten einzelne Passagen dieser Bedingungen
gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie
durch ähnlich lautende Passagen zu ersetzen,
die dem Ursprungssinn der ersetzten Passage
am nächsten kommen.
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